von Marc Schindel

Kommunalwahl 2024

Sie halten die Wahlzettel für die Kommunal- und Europawahl in Händen. Das ist gut so, denn besonders die Kommunalwahl erfordert Ihre Aufmerksamkeit. Das Wahlrecht in Baden-Württemberg bietet Ihnen viele Möglichkeiten, aber dadurch steigt auch das Risiko ungültiger Stimmzettel.

Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg entscheiden Sie über die Zusammensetzung Ihres Gemeinderats. Sie haben so viele Stimmen, wie es Sitze im Gemeinderat gibt – bei uns sind das 18 Stimmen (16 für die Stadt Weilheim und 2 für Hepsisau). Sie können einzelne Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) oder Ihre Stimmen auf mehrere Kandidaten verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Zusätzlich können Sie eine komplette Liste wählen, indem Sie ein Listenkreuz setzen. So bestimmen Sie aktiv mit, wer Ihre Interessen in der Gemeinde vertritt.

Wichtig ist eben: Am Schluss dürfen max. 18 Stimmen für 16 Kandidierende der Kernstadt Weilheim und 2 Kandidierende für Hepsisau draufstehen. Also dringend nachzählen, besonders beim Panaschieren.

Wem das zu theoretisch ist: Hier geht's zum Erklärvideo (extern)

Einfache Anleitung: Es gibt 3 Möglichkeiten die SBV zu wählen 😊:

  1. Sie wollen die SBV unterstützen und wenig Arbeit -> dann geben sie einfach den Wahlzettel der SBV ab
  2. Sie wollen die SBV unterstützen und einige Kandidaten besonders unterstützen -> dann nehmen Sie den SBV-Wahlzettel und geben den bevorzugten Kandidaten bis zu 3 Stimmen. Wichtig, zum Schluss nachzählen: Insgesamt max. 18 Stimmen auf max. 16 Kandidaten für Weilheim Kernstadt und max. 2 Kandidaten für Hepsisau.
  3. Sie wollen hauptsächlich die SBV unterstützen, aber auch einzelne Kandidaten anderer Gruppierungen -> dann schreiben sie diese Kandidaten auf den SBV-Wahlzettel. Auch da wichtig, zum Schluss nachzählen: Max. 18 Stimmen auf max. 16 Kandidaten für Weilheim Kernstadt und max. 2 Kandidaten für Hepsisau verteilen. Bemerkung: Die Stimmen für die „andern/fremden“ Kandidaten sind dann für die SBV verloren.

Ausführliche Informationen zur Wahl

Weitere Informationen zur Entscheidungsfindung finden Sie hier.